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   VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17.KO   

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VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17.KO (https://dejure.org/2017,48962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.08.2017 - 4 K 84/17.KO (https://dejure.org/2017,48962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. August 2017 - 4 K 84/17.KO (https://dejure.org/2017,48962)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

 
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  • VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08

    Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Diese kann sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen s. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales der besonderen Gefährlichkeit in § 69 Abs. 2 SchulG hat das Gericht in den Urteilen vom 22. September 2009 (7 K 1421/08.KO) und 5. Juli 2012 (7 K 166/12.KO) folgende Überlegungen zu dem Besuch einer weiterführenden Schule dargelegt:.

  • VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027

    Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Diese kann sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen s. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Möglicherweise subjektiv bestehende Befürchtungen reichen nicht aus, solange sie nicht objektiv begründet sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04

    Zumutbarkeit des Schulweges

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Das qualifizierende Merkmal der besonderen Gefährlichkeit verlangt eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 41).

    Bei der Feststellung der vom Gesetz geforderten besonderen Gefahr ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" sowohl objektivierbare als auch pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Beförderung der Schüler aufgestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2355
    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Nach den vorliegenden Fotos und dem Video ist der Gehweg auf der westlichen Seite bis auf eine kurze Engstelle im Bereich einer Laterne ausreichend breit (vgl. zur notwendigen Breite von Gehwegen: VGH München, Urteil vom 11. Juni 2002 - 6 B 97.2355 -) und trotz dieser kurzen Engstelle als nicht besonders gefährlich im Sinne des § 69 Abs. 2 SchulG zu bewerten.
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Dabei geht die Kammer davon aus, dass die Verkehrsbehörden (wozu auch der Beklagte als Aufsichtsbehörde gehört) ihrer Pflicht zur ausreichenden Ausschilderung des Fußweges auch in Zukunft genügen und nicht mehr sichtbare Verkehrszeichen (zum Sichtbarkeitsgrundsatz: BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, BVerwGE 154, 365, und Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18/07 -, BVerwGE 130, 383) wieder erkennbar machen.
  • VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10

    Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Diese kann sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen s. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Da kein Dritter durch den Ablehnungsbescheid vom 29. September 2015 begünstigt wurde, bedarf es nicht mehr der Klärung, ob die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß war, welche Frist für den Widerspruch einzuhalten war und ob sie eingehalten wurde (vgl. hierzu die st. Rspr. des BVerwG Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 2/93 - NVwZ-RR 1995, 90, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04

    Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Dabei geht die Kammer davon aus, dass die Verkehrsbehörden (wozu auch der Beklagte als Aufsichtsbehörde gehört) ihrer Pflicht zur ausreichenden Ausschilderung des Fußweges auch in Zukunft genügen und nicht mehr sichtbare Verkehrszeichen (zum Sichtbarkeitsgrundsatz: BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, BVerwGE 154, 365, und Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18/07 -, BVerwGE 130, 383) wieder erkennbar machen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 2 A 10433/04

    Keine Pflicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs bei vollkommener

    Auszug aus VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04

    Scheune abgebrannt - Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität,

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